Lyane Leigh – Lizenzvereinbarung

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Lizenzvereinbarung

Mit der Nutzung der bei VIPZONE SAMPLES (www.vipzone-samples.com / www.vipzone-samples.net) (“Lizenzgeber”) gekauften Lyane Leigh Acapella Vocals (“Vocals”) akzeptiert der Käufer (“Lizenznehmer”) folgende Lizenzbedingungen.

§1. Dem Lizenznehmer wird ein weltweites, nicht exklusives and nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Vocals in Audio / Musik Produktionen (kommerziell und nicht kommerziell) zu verwenden.

§2. Die Vocals dürfen in der vorliegenden Form nicht weitergegeben, kopiert, reproduziert oder veröffentlicht werden, weder im Ganzen, noch in Teilen.

§3. Die Vocals dürfen nicht an Dritte weiterverkauft, lizenziert oder weitergegeben werden.

§4. VIPZONE SAMPLES behält sämtliche Rechte. Diese Vereinbarung beinhaltet nicht den Verkauf der Vocals. Bis auf die Rechte, die in dieser Vereinbarung eingeräumt werden, hat der Lizenznehmer keinerlei Rechte und kein Eingentum an den Vocals und den diesen Vocals zugrundeliegenden Aufnahmen, Werken und Urheberrechten. Alle in dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht exklusiv.

§5. Bei jeder kommerziellen Veröffentlichung (Bild- und Tonträger, legale Downloads oder jegliche andere Veröffentlichung) sind in den Credits und in der Label-Copy anzugeben:

Music and Lyrics by: Lyane Leigh / Thijs G.P. Hegemann
Verlag, published by: 3H Music Germany / Edition VIPZONE

§6. Alle Songs sind vom Verleger 3H Music Germany / Edition VIPZONE bei der GEMA gemeldet. Jede Veröffentlichung (Bild- und Tonträger, legale Download oder jegliche andere Veröffentlichung) ist im Vorfeld dem Lizenzgeber VIPZONE SAMPLES (www.vipzone-samples.com) zu melden. VIPZONE SAMPLES veranlasst anschließend die Anmeldung der Veröffentlichung bei der GEMA, bei der der Lizenznehmer als Bearbeiter angegeben wird. Es fallen keinerlei Kosten für die GEMA-Anmeldung an.

§7. Es fallen keine weiteren Lizenzzahlungen an den Lizenzgeber (VIPZONE SAMPLES) an.

§8. Im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung wird das in dieser Vereinbarung eingeräumt Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

§9. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.